Informationen für unsere Trinkwasserkunden
Das vom Wasserwerk Unterwössen abgegebene Trinkwasser erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie der DIN 2000. Die Qualität des Wassers wird laufend überwacht.
Die Gesamthärte schwankt im Bereich von 15,8 – 16,6°dH und entspricht damit dem Härtebereich hart des Waschmittelgesetzes.
Aus Gründen des Korrosionsschutzes wird das Wasser zentral mit Phosphaten dosiert. Der Grenzwert der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Umweltbundesamts (17. Änderung
2012, veröffentlicht auf der Website des Umweltbundesamts) von 2,2 mg P/l wird eingehalten. Gesundheitliche Auswirkungen sind damit ausgeschlossen.
Die mikrobiologischen Befunde sind regelmäßig einwandfrei.
Analyse des Trinkwassers im Versorgungsnetz der Gemeinde Unterwössen
Um eine höchstmögliche Betriebssicherheit und Korrosionsbeständigkeit der Trink-wasser-Installation sicherzustellen sowie Qualitätsbeeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, ist folgendes zu
beachten:
- Die Errichtung der Trinkwasser-Installation und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch eine Fachfirma durchgeführt werden.
Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
- Bei der Werkstoffauswahl ist das jeweils aktuelle DVGW-Informationsblatt twin „Werkstoffe in der Trinkwasser-Installation“ genauestens zu beachten.
Es sind nur für Trinkwasser zugelassene Werkstoffe (z. B. mit DIN/DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen) zu verwenden.
Geologisch bedingt ist der Sulfatgehalt vergleichsweise hoch. Daher kann bei Edelstahlplattenwärmetauschern, die mit Kupfer hartgelötet sind, die Korrosionswahrscheinlichkeit erhöht sein. Soll ein
derartiger Wärmetauscher installiert werden, empfiehlt es sich, beim Hersteller vorher abzuklären, ob er unter den gegebenen Umständen eingesetzt werden kann.
Im Warmwasserbereich wird generell - d. h. unabhängig vom Chemismus - von der Verwendung verzinkten Stahls abgeraten (DIN EN 12502 Teil 3, twin:2002).
- Wir weisen darauf hin, daß das Mischen von Wasser mit anderen Wässern, z. B. aus Hausbrunnen, grundsätzlich verboten ist. Dieses Mischwasser führt neben möglichen hygienischen Beeinträchtigungen
und Rückwirkungen auf die öffentliche Anlage auch zu erhöhter Korrosionsgefahr in der Trinkwasser-Installation.
- Regenwasseranlagen müssen der Gemeinde gemeldet werden. Die Anlagen dürfen keinesfalls direkt mit Trinkwasseranlagen verbunden sein. Das DVGW-Arbeitsblatt W 555 vom März 2002 muß bei der
Errichtung einer Regenwasseranlage beachtet werden.
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Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Wasserwerk Unterwössen GmbH & Co. KG